Am 30. August finden überall in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt.

Im Kalletal werden gewählt:

  • die Ratsmitglieder (grau-weißer Stimmzettel)
  • der hauptamtliche Bürgermeister (blauer Stimmzettel)
  • die Kreistagsmitglieder (roter Stimmzettel)
  • der Landrat des Kreises Lippe (gelber Stimmzettel)

Jede(r) Wahlberechtigte(r) nimmt demzufolge vier Stimmzettel mit in die Wahlkabine. Auf jedem Stimmzettel ist nur ein(e) Bewerber(in) anzukreuzen, sonst ist die Stimmabgabe ungültig.

Wer darf an der Kommunalwahl teilnehmen? - Wahlberechtigt für die Kommunalwahl ist, wer am Wahltag ...
  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist (d. h. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.)
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • dem 16. Tag vor der Wahl im Kalletal seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Der Rat wird grundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahlzeit für den Bürgermeister beträgt sechs Jahre.
Neue Wege gehen Slogan
Bild von Andreas Karger