Wiederholungswahl – Wie es dazu kam
Bei der Kommunalwahl am 30.08.2009 wurde ich mit einem knappen Vorsprung von 34 Stimmen gegenüber meinem Mitbewerber zum Bürgermeister der Gemeinde Kalletal gewählt. Der CDU reichte der Vorsprung von einer Wählerstimme, um ein Ratsmandat mehr zu bekommen und stärkste Fraktion im Rat zu werden. Vier Wochen später legte der SPD Gemeindeverband Kalletal schriftlich Einspruch gegen die Wahl des Rates und der Bürgermeisterwahl der Gemeinde Kalletal ein.
Darin wurden Unregelmäßigkeiten in den Wahlbezirken Lüdenhausen, Talle und Westorf bemängelt. Nach Prüfung des Einspruchs durch den damaligen Wahlleiter blieb der Wahlbezirk Lüdenhausen als einziger Wahlbezirk übrig, in dem ein Verfahrensfehler begangen worden war. Der Wahlvorstand hatte nach Ende der Wahlhandlung die Tür des Wahllokals verschlossen und dadurch die Öffentlichkeit während des Auszählens der Stimmen vorübergehend daran gehindert, an der Ergebnisermittlung teilzunehmen.
Der Einspruch der SPD führte bei der Ratssitzung am 26.11.2009 zu der Entscheidung, die Wahl des Rates und der Bürgermeisterwahl im Wahlbezirk 130 Lüdenhausen für ungültig zu erklären und dort eine Wiederholungswahl durchzuführen. Gegen diesen Ratsbeschluss klagte der CDU-Gemeindeverband Kalletal beim Verwaltungsgericht Minden, das in mündlicher Verhandlung am 24.02.2010 der klagenden CDU Kalletal Recht gab.
In der Ratssitzung am 31.03.2010 beschloss die Ratsmehrheit der damals noch existierenden Koalition aus SPD, Grünen und UKB, die Zulassung zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 24.02.2010 zu beantragen. Die Berufung wurde zugelassen. Das OVG stellte durch Beschluss vom 05.11.2010 schließlich fest, dass die CDU Kalletal gar nicht klagebefugt war, und es auch keine Möglichkeit mehr gebe, den weiteren Rechtsweg zu beschreiten (Revision). Mit dem eigentlichen in Lüdenhausen begangenen Verfahrensfehler hat sich das OVG überhaupt nicht befasst.
Am 02.12.2010 informierte mich die Kommunalaufsicht des Kreises Lippe telefonisch darüber, dass die Wiederholungswahl nun nicht mehr nur in Lüdenhausen, sondern im ganzen Kalletal stattzufinden hätte. Außerdem müsse ich mit Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses des OVG am 08.12.2010 mein Amt als Bürgermeister der Gemeinde Kalletal bis zur Wiederholungswahl niederlegen. Diese unerwartete Nachricht veranlasste die CDU Kalletal Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim OVG einzulegen. Diese Beschwerde wurde inzwischen vom OVG abgewiesen und der Vorgang von der Rechtsvertretung der CDU Kalletal an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weitergeleitet.
Am 03.12.2010 beanstandete ich den Ratsbeschluss vom 26.11.2009 (Beschluss über die Wiederholungswahl in Lüdenhausen), der dann Beratungsgegenstand der Ratssitzung vom 16.12.2010 sein sollte. Wichtigster Grund: Der Ratsbeschluss hatte die Wiederholungswahl im Wahlbezirk Lüdenhausen zum Gegenstand, nicht aber im gesamten Wahlgebiet Kalletals. Ein an diesem Tag wenige Stunden vor der Ratssitzung per Telefax eingetroffenes „Eckpunktepapier“ des nordrhein-westfälischen Innenministeriums in Düsseldorf führte dann im Rat zur Absetzung meiner Beanstandung von der Tagesordnung durch die Ratsmehrheit.
Tage vor dieser Ratssitzung hatte sich in Kalletal eine Bürgerinitiative gegen eine Wiederholungswahl formiert, die mir dann kurz vor Beginn der Sitzung eine Unterschriftenliste überreichte.
In dieser Zeit wurde mir von der SPD Kalletal öffentlich der Vorwurf gemacht, ich würde die Festlegung eines Wahltermins verzögern („Verzögerungstaktik“). Ich habe auf den Wahltermin überhaupt keinen Einfluss gehabt. Wahltermine legt der Landrat des Kreises Lippe als untere staatliche Aufsichtsbehörde fest. Der Landrat ließ in einem Interview mit Radio Lippe wissen, dass er in der Sache erst dann tätig wird, wenn ihn das Düsseldorfer Innenministerium dazu anweist. Inzwischen legte der Kreis Lippe als Termin für die Wiederholungswahl im gesamten Kalletal (Wahl des Bürgermeisters) und die Ratswahl im Wahlbezirk Lüdenhausen den 20. März 2011 fest.
Am 14.01.2011 überbrachte mir der Kreis Lippe persönlich die Verfügung, dass ich gemäß Beamtenrecht mein Amt als Bürgermeister mit Ablauf des Tages niederlegen muss. Ich bin also nicht zurückgetreten, sondern das Gesetz hat mich zur Amtsniederlegung gezwungen. In der Verfügung heißt es wörtlich: „… dass Ihr Beamtenverhältnis von Anfang an nichtig ist, da § 119 Abs. 3 Satz 4 LBG NW für die Nichtigkeit des Beamtenverhältnisses auf die Unwirksamkeit der Wahl abstellt.“
Seit dem 15.01.2011, d. h. einen Tag nach Aufgabe meiner Dienstgeschäfte als Bürgermeister der Gemeinde Kalletal, erhalte ich keine Geld- und Sachleistungen (Besoldung, Aufwandsentschädigungen, Beihilfen etc.) mehr. Da ich keinen Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld habe, habe ich Arbeitslosengeld II nach dem SGB II (Hartz IV) beantragt.
Ich bin völlig schuldlos in diese Lage geraten, da ich Opfer eines mit hoher Wahrscheinlichkeit in Deutschland einmaligen juristischen Tauziehens geworden bin.
Drei Tatsachen stehen darüber hinaus fest:
- Ich habe die Tür in Lüdenhausen nicht verschlossen,
- ich war auch nie für eine Wiederholungswahl,
- und ich habe nie geklagt.
Das ganze Verfahren habe ich also immer nur als „Zaungast“ erlebt.
Ich wurde auch oft verständnislos gefragt, warum die SPD nur Einspruch gegen das Rats- und Bürgermeisterwahlergebnis eingelegt hat, nicht aber gegen die gleichzeitig stattgefundene Wahl des Landrates und des Kreistages. Unter den Bedingungen desselben Verfahrensfehlers der vorübergehend verschlossenen Tür in Lüdenhausen wurde auch das Stimmenergebnis für diese Wahlen ermittelt. Diese Frage kann ich bis heute nicht beantworten.
In einem Kommentar zum Bundeswahlgesetz heißt es, „Leitgedanke der Wahlprüfung ist der geringstmögliche Eingriff. Der Eingriff in den Bestand der Wahl darf nur so weit reichen, wie es der festgestellte Wahlfehler erfordert.“ Die Lüdenhauser Stimmen wurden vor dem Verwaltungsgericht in Minden nochmals nachgezählt und keine Abweichungen vom ursprünglichen Wahlergebnis festgestellt. Das beweist, dass trotz vorübergehend verschlossener Tür keine Manipulation beim Auszählen der Stimmen durch den Wahlvorstand stattgefunden hat.
Dennoch kommt es jetzt zu einer Wiederholungswahl in ganz Kalletal. Rechtfertigt die vorübergehend verschlossene Tür bei der Stimmenauszählung den Aufwand einer Wiederholungswahl in ganz Kalletal? Wenn ich an den soeben zitierten Kommentar aus dem Bundeswahlgesetz denke, komme ich zu dem Schluss, dass eine Wiederholungswahl unangemessen ist, so bedeutend das Öffentlichkeitsprinzip in der Demokratie auch ist. Stattdessen frage ich mich, ob das, was jetzt mit mir geschehen ist, noch etwas mit Demokratie zu tun hat. Ich habe keinen Rechtsschutz, um mir meinen rechtmäßig durch eine demokratische Wahl erworbenen Arbeitsplatz zurückzuholen. Für mich ist das ein juristischer Skandal ohne Beispiel.
Die Kosten einer Wiederholungswahl in ganz Kalletal tragen Sie, die Bürger. Sie belaufen sich auf mehr als 10.000 Euro zzgl. Personalaufwand. Das sind dann leicht 12.000, 13.000, 15.000 Euro oder noch mehr.
Meine Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 26.11.2009 war für den Rat am 16.12.2010 eine einmalige Gelegenheit, dem ganzen unwürdigen Schauspiel ein Ende zu bereiten. Die Mehrheit des Rates hat diese Chance nicht genutzt. Sie ließ sich nicht einmal von den anwesenden Vertretern der Bürgerinitiative gegen eine Wiederholungswahl beeindrucken.
Andreas Karger
Bürgermeisterkandidat
der CDU Kalletal